DGUV Vorschrift 3 – Prüfungen
(ehemals BGV A3)
Die regelmäßige Überprüfung der Elektrogeräte bietet einen entscheidenden Gewinn an Sicherheit für den Unternehmer und seine Angestellten. Durch das frühzeitige Erkennen von defekten und überlasteten Geräten werden Unfälle, Brände und teure Ausfallzeiten vermieden.
Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist verpflichtet seine elektrischen Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen von einer Elektrofachkraft überprüfen zu lassen.
Unsere Prüfungen erfüllen sowohl die Anforderungen der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 3, ehemals BGV-A3), als auch die des Gesetzgebers (Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, TRBS) und bieten somit Rechtssicherheit.
Die Prüfung können in den meisten Fällen auch während des laufenden Betriebes durchgeführt werden. Für weitere Informationen oder eine Terminvereinbarung sprechen Sie uns einfach an.